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Privatversicherte
Erstattung von Behandlungskosten meiner Leistung durch Private Kranken- oder Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen, Beihilfe und manche privaten Zusatzversicherung erstatten in aller Regel die Kosten meiner Behandlungen. Dies erfolgt allerdings oft nicht im vollen Umfang. Ihre Versicherung kann Ihnen zu den Modalitäten genauer Auskunft geben. Bitte informieren Sie sich dazu vor der Behandlung. Sie erhalten von mir eine entsprechende Rechnung auf Basis des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zum Einreichen.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Hier kann sich manchmal auch Neuerungen ergeben. Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Falls ihre Versicherung nicht alles übernimmt, tragen Sie den Differenzbetrag.
Selbstzahler
Wenn Sie keine Versicherung haben, sind Sie Selbstzahler. Hier rechne ich jede Viertelstunde 15 € ab.
Gefügig können einige Therapien hiervon abweichen, dazu informiere ich Sie vor der Behandlung.
Terminvereinbarungen
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, sind Termine spätestens 24 Stunden per Telefon oder Mail vorher abzusagen.
Die Termine habe ich ausschließlich für Sie reserviert. Ich berechne bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage, ein Ausfallhonorar abhängig vom vereinbarten Termin.
Ich bitte um Ihr Verständnis!